Falls Sie Ihrer Gemeinde eine Geld- oder Sachspende zukommen lassen, kann diese eine Zuwendungsbestätigung (sog. Spendenbescheinigung) ausstellen, wenn die Zuwendung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bestimmt ist.
Gemeinnützige Vereine dürfen selbst Spendenbescheinigungen ausstellen. Diese müssen einer vorgeschriebenen Norm entsprechen.
Bitte beachten Sie, das bei Sachspenden nur der Einkaufs- oder Herstellungswert bescheinigt werden kann.