Auszustellende Dokumente
Kinderreisepass
Sowohl bei Neuausstellung als auch bei Verlängerung ist die Anwesenheit des Kindes zwingend erforderlich!
Entstehende Kosten:
- Erstantrag/Neubeantragung nach Ablauf 13 €
- Verlängerung innerhalb der Gültigkeit 6 €
Gültigkeit:
- höchstens bis zum 12. Lebensjahr
Notwendige Unterlagen:
- Geburts- oder Abstammungsurkunde
- Biometrietaugliches Passbild
- bei Alleinerziehenden: Sorgerechtsbeschluss
- Für die Ausstellung für Jugendliche unter 12 Jahre müssen beide Elternteile zustimmen, wenn sie zusammen leben und ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
Das Einverständnis kann erfolgen
- durch Erscheinen beider sorgeberechtigter Personen mit gültigem Personalausweis oder
- durch Erscheinen eines Sorgeberechtigten mit Vollmacht, eigenem Personalausweis und Personalausweis des anderen Sorgeberechtigten.
- ab dem 10. Lebensjahr ist eine Unterschrift im Pass PFLICHT!
Vorsicht:
Kinderreisepässe können nur innerhalb der Gültigkeit verlängert werden!!
Ist der Kinderreisepass abgelaufen, muss ein neuer Kinderreisepass oder optional ein Personalausweis beantragt werden.
Personalausweis, vorläufiger Personalausweis
Notwendige Unterlagen:
- ein biometrietaugliches Passbild
alter Personalausweis (falls vorhanden) - Geburts- od. Abstammungsurkunde (wenn der Meldebehörde noch nicht vorliegt!!)
- Für die Antragstellung für Jugendliche unter 16 Jahre müssen beide Elternteile zustimmen, wenn sie zusammen leben und ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
Das Einverständnis kann erfolgen:
- durch Erscheinen beider sorgeberechtigter Personen mit gültigem Personalausweis oder
- durch Erscheinen eines Sorgeberechtigten mit Vollmacht, eigenem Personalausweis und Personalausweis des anderen Sorgeberechtigten.
Entsehende Kosten:
- unter dem 24. Lebensjahr 22,80 €
- über dem 24. Lebensjahr 37,00 €
- vorläufiger Personalausweis 10,00 €
Bemerkungen:
Der Antragsteller muss persönlich erscheinen!
Die Fertigstellung beträgt ca. 2 Wochen.
Weitere Informationen zum neuen Personalausweis erhalten Sie auch unter www.personalausweisportal.de
Reisepass, vorläufiger Reisepass
Notwendige Unterlagen:
- ein biometrietaugliches Passbild
alter Reisepass (falls vorhanden) - Geburts- od. Abstammungsurkunde (falls der Meldebehörde nicht vorliegt!!)
- Für die Antragstellung für Jugendliche unter 18 Jahre müssen beide Elternteile zustimmen, wenn sie zusammen leben und ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
Das Einverständnis kann erfolgen:
- durch Erscheinen beider sorgeberechtigter Personen mit gültigem Personalausweis oder
- durch Erscheinen eines Sorgeberechtigten mit Vollmacht, eigenem Personalausweis und Personalausweis des anderen Sorgeberechtigten.
Entstehende Kosten:
Reisepass (32 Seiten)
- unter dem 24. Lebensjahr 37,50 €
- über dem 24. Lebensjahr 60,00 €
- Dauer: ca. 3-4 Wochen
Reisepass (48 Seiten)
- unter dem 24. Lebensjahr 59,50 €
- über dem 24. Lebensjahr 82,00 €
- Dauer: ca. 3-4 Wochen
Reisepass mit VISA-Express (32 Seiten)
- unter dem 24. Lebensjahr 69,50 €
- über dem 24. Lebensjahr 92,00 €
- Dauer ca. 3-4 Werktage
Reisepass mit VISA-Express (48 Seiten)
- unter dem 24. Lebensjahr 91,50 €
- über dem 24. Lebensjahr 114,00 €
- Dauer ca. 3-4 Werktage
vorläufiger Reisepass
Gültigkeit: 1 Jahr 26,00 €
Ausstellung: sofort
Der vorläufige Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zustellung eines Express-Reisepasses nicht mehr rechtzeitig gewährleistet werden kann.
Bemerkungen
Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit dem 26. Juni 2012 ungültig!