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Passwesen

Auszustellende Dokumente

Kinderreisepass

Sowohl bei Neuausstellung als auch bei Verlängerung ist die Anwesenheit des Kindes zwingend erforderlich!

Entstehende Kosten:

  • Erstantrag/Neubeantragung nach Ablauf   13 €
  • Verlängerung innerhalb der Gültigkeit         6 €

Gültigkeit:

  • höchstens bis zum 12. Lebensjahr

Notwendige Unterlagen:

  • Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • Biometrietaugliches Passbild
  • bei Alleinerziehenden: Sorgerechtsbeschluss
  • Für die Ausstellung für Jugendliche unter 12 Jahre müssen beide Elternteile zustimmen, wenn sie zusammen leben und ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.

Das Einverständnis kann erfolgen

  • durch Erscheinen beider sorgeberechtigter Personen mit gültigem Personalausweis oder
  • durch Erscheinen eines Sorgeberechtigten mit Vollmacht, eigenem Personalausweis und Personalausweis des anderen Sorgeberechtigten.
  • ab dem 10. Lebensjahr ist eine Unterschrift im Pass PFLICHT!

Vorsicht:

Kinderreisepässe können nur innerhalb der Gültigkeit verlängert werden!!
Ist der Kinderreisepass abgelaufen, muss ein neuer Kinderreisepass oder optional ein Personalausweis beantragt werden.

Personalausweis, vorläufiger Personalausweis

Notwendige Unterlagen:

  • ein biometrietaugliches Passbild
    alter Personalausweis (falls vorhanden)
  • Geburts- od. Abstammungsurkunde (wenn der Meldebehörde noch nicht vorliegt!!)
  • Für die Antragstellung für Jugendliche unter 16 Jahre müssen beide Elternteile zustimmen, wenn sie zusammen leben und ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.

Das Einverständnis kann erfolgen:

  • durch Erscheinen beider sorgeberechtigter Personen mit gültigem Personalausweis oder
  • durch Erscheinen eines Sorgeberechtigten mit Vollmacht, eigenem Personalausweis und Personalausweis des anderen Sorgeberechtigten.

Entsehende Kosten:

  • unter dem 24. Lebensjahr 22,80 €
  • über dem 24. Lebensjahr 37,00 €
  • vorläufiger Personalausweis 10,00 €
    Bemerkungen:

Der Antragsteller muss persönlich erscheinen!


Die Fertigstellung beträgt ca. 2 Wochen.


Weitere Informationen zum neuen Personalausweis erhalten Sie auch unter www.personalausweisportal.de

Reisepass, vorläufiger Reisepass

Notwendige Unterlagen:

  • ein biometrietaugliches Passbild
    alter Reisepass (falls vorhanden)
  • Geburts- od. Abstammungsurkunde (falls der Meldebehörde nicht vorliegt!!)
  • Für die Antragstellung für Jugendliche unter 18 Jahre müssen beide Elternteile zustimmen, wenn sie zusammen leben und ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.

Das Einverständnis kann erfolgen:

  • durch Erscheinen beider sorgeberechtigter Personen mit gültigem Personalausweis oder
  • durch Erscheinen eines Sorgeberechtigten mit Vollmacht, eigenem Personalausweis und Personalausweis des anderen Sorgeberechtigten.

Entstehende Kosten:

Reisepass (32 Seiten)

  • unter dem 24. Lebensjahr 37,50 €
  • über dem 24. Lebensjahr 60,00 €
  • Dauer: ca. 3-4 Wochen

Reisepass (48 Seiten)

  • unter dem 24. Lebensjahr 59,50 €
  • über dem 24. Lebensjahr 82,00 €
  • Dauer: ca. 3-4 Wochen

Reisepass mit VISA-Express (32 Seiten)

  • unter dem 24. Lebensjahr 69,50 €
  • über dem 24. Lebensjahr 92,00 €
  • Dauer ca. 3-4 Werktage

Reisepass mit VISA-Express (48 Seiten)

  • unter dem 24. Lebensjahr 91,50 €
  • über dem 24. Lebensjahr 114,00 €
  • Dauer ca. 3-4 Werktage

vorläufiger Reisepass

Gültigkeit: 1 Jahr 26,00 €
Ausstellung: sofort

Der vorläufige Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zustellung eines Express-Reisepasses nicht mehr rechtzeitig gewährleistet werden kann.

Bemerkungen

Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit dem 26. Juni 2012 ungültig!

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