Anmeldepflicht für Hunde, die mindestens 4 Monate alt sind.
Die Hundesteuer beträgt pro Hund 25 Euro und ist 4 Wochen nach Erhalt des Hundesteuerbescheides fällig.
Bitte teilen Sie uns ebenfalls unverzüglich mit, wenn die Hundehaltung endet oder Sie aus dem Gemeindegebiet verziehen.
Auf Wunsch kann die Hundesteuer durch die Erteilung einer Einzugsermächtigung von Ihrem Konto abgebucht werden.