Grundsteuer A - Hebesatz 375 %
- für land- und forstwirtchaftliche Nutzung
Grundsteuer B - Hebesatz 350 %
- für bebaute und unbebaute Grundstücke
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Bei Änderungen erfolgt die Fortschreibung durch das Finanzamt im Januar des folgenden Jahres.
Die Grundsteuer ist zu den im Bescheid angegebenen Raten fällig und kann auf Wunsch durch eine Einzugsermächtigung von Ihrem Konto abgebucht werden.