Aufgaben / Dienstleistungen
Grabstätten
Entstehende Grabkosten:
Nutzungsrecht an Grabstätten für 15 Jahre
- Urnenwandnische pro Jahr 20,40 EUR
- Urnenerdgrab pro Jahr 17,40 EUR
- Einzelgrab (2 Grabplätze) pro Jahr 24,40 EUR
- Familiengrab (4 Grabplätze) pro Jahr 48,40 EUR
- Mehrfachgrab (6 Grabplätze) pro Jahr 73,07 EUR
Sonstige entstehende Kosten:
- Leichenhausbenutzung einmalig 190,00 EUR
- Kreuzträger einmalig 20,00 EUR
- Sargträger nach Bedarf
Verlängerung nach Ablauf der Ruhefrist für:
- 5 Jahre (siehe jeweilige Jahresgebühr x 5)
- 10 Jahre (siehe jeweilige Jahresgebühr x 10)
- 15 Jahre (siehe jeweilige Jahresgebühr x 15)