Gemeinde Grafling Gemeinde Grafling

Auskunfts- und Übermittlungssperren

Auf Wunsch können folgende Sperren eingerichtet werden:

Übermittlungssperren

  • einfache Auskünfte über Internet
  • Jubiläumsdaten (gilt nicht innerhalb der Behörde: z.B. Gratulation durch Bürgermeister)
  • Wahlwerbung
  • Werbung für die Bundeswehr
  • Adressbuchverlage
  • Auskunft an Kirchen bei konfessionsverschiedenen Ehen

Auskunftssperren

  • wegen einer Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen (§ 51 Abs. 1 BGM).

        Ein berechtigtes Interesse muss zwingend im Antrag begründet werden!

Organisationseinheiten

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