Aufgaben / Dienstleistungen
Genehmigung von Gartenfesten
Eine öffentliche Veranstaltung muss der Gemeinde unter
Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassen
den Teilnehmer spätestens zwei Wochen vorher schriftlich angezeigt werden.
Dies gilt nicht für Vergnügungen, die vorwiegend religiösen, künstlerischen,
kulturellen, wissenschaftlichen, belehrenden oder erzieherischen Zwecken oder der
Wirtschaftswerbung dienen, sofern die Vergnügungen in Räumen stattfinden, die für
Veranstaltungen der beabsichtigten Art bestimmt sind.
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Gewerbean-, um- und abmeldung
Notwendige Unterlagen:
- Bei Anmeldung von Gesellschaften benötigen Sie den Gesellschaftervertrag
- evtl. Handwerkskarte (z.B. Reparaturen von Kfz)
- Handelsregisterauszug (z. B. bei GmbH)
Entstehende Kosten:
- Anmeldung natürliche Person 20 EUR
- Anmeldung juristische Person 30 EUR
- Um-/Abmeldung 15 EUR
- Abmeldung von Amts wegen 40 EUR