Meldung vom 05.01.2023 ...bequem von zu Hause
Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.
Die Anmeldung wird anschließend elektronisch an die Gemeinde Grafling übermittelt. Sie erhalten danach Ihre Gewerbeanmeldung sowie die Rechnung dafür auf dem Postweg.
Die Gebühr können Sie überweisen oder bar im Rathaus der Gemeinde Grafling bezahlen.
Hier geht´s zum Ausfüllassistenten...
Kategorien: Allgemeines