Gemeinde Grafling Gemeinde Grafling

Bauangelegenheiten

Bei Fragen rund um das Bauen wenden Sie sich vertrauensvoll an den zuständigen Sachbearbeiter.

Gerne sind wir für Sie beratend und unterstützend tätig.

Leistungen im Überblick

Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten

  • Baustatistik

Die Gemeinde Grafling hat am Jahresende für das Bay. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung eine Bautätigkeitsstatistik zu erstellen, die sog. Bauüberhangserhebung.

Stichtag für diese sind die Bauvorhaben, die bis 31.12. eines Jahres bei der Gemeinde eingereicht werden.

Die Baustatistik ist wie folgt aufgeliedert:

  • Bauschein-Nr./AZ.
  • Anschrift des Bauherren
  • Lage des Baugrundstücks
  • Art des Gebäudes
  • Bauzustand im Vorjahr
    -noch nicht begonnen
    -begonnen aber nicht unter    Dach
    -unter Dach (Rohbau)
    -Genehmigung erloschen
  • Baufertigstellung
    -Monat und Jahr

  • Führung des Baubuches

Die Gemeinde Grafling führt das sog. Bauplan-Verzeichnis in dem die gesamte Bautätigkeit in der Gemeinde dokumentiert wird.

Das Baubuch wird benötigt:

  • um dem Bauherrn mitteilen zu können, wo sich der Bauplan derzeit befindet
  • für die Baustatistik
  • für das Faltblatt der Bürgerversammlung

Folgende Eintragungen werden im Bauplan-Verzeichnis vorgenommen:

  • Vor- u. Zuname
  • Bauort u. Fl.Nr., Gemarkung, Ortsteil
  • genaue Bezeichnung des Bauvorhabens
  • Vorlage am Landratsamt Deggendorf -Bauamt-
  • Baugenehmigungs-Numer und Datum
  • Eingangsdatum Gemeindeverwaltung
  • Zugeteilte Hausnummer
  • Berechnung der KAG-Geschossflächen für Wasser und Kanal

Vorbehandlung der Bauanträge

Die eingereichten Bauanträge werden nach einem Prüfungsschema des Landratsamtes abgeglichen.

Unter den PDF-Dateien Prüfbogen Vorbescheid und Prüfbogen Bauantrag können Sie vorab bereits die Vollständigkeit kontrollieren.

Es können nur vollständige Bauanträge bearbeitet werden.

Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers:

Bauantrag; Baugenehmigung

Formulare & Merkblätter

Hausnummern

  • Vergabe

Die Hausnummern werden nach geltender Satzung von der Gemeinde Grafling vergeben.

  • Schilder

Der Bauherr beantragt bei der Gemeindeverwaltung seine Hausnummer. Das Schild wird vom zuständigen Sachbearbeiter bestellt und kann dann im Rathaus abgeholt werden.

Entstehende Kosten:

Schild 20,00 EUR

Vermessungen

Vermessungen werden vom Vermessungsamt Landau a.d. Isar
-Außenstelle Deggendorf- durchgeführt.

Diese erreichen Sie unter
Telefonnummer: 0991 37013-0
Telefaxnummer: 0991 3701366
e-Mail: poststelle-deg@va-lan.bayern.de
Homepage: www.vermessungsamt-landau.de

Benötigen Sie Grenzsteine?

Diese können Sie bei uns käuflich erwerben.

Entstehende Kosten:

Je Grenzstein 7,00 EUR

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Organisationseinheiten

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