Bei Fragen rund um das Bauen wenden Sie sich vertrauensvoll an den zuständigen Sachbearbeiter.
Gerne sind wir für Sie beratend und unterstützend tätig.
Leistungen im Überblick
Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten
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Baustatistik
Die Gemeinde Grafling hat am Jahresende für das Bay. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung eine Bautätigkeitsstatistik zu erstellen, die sog. Bauüberhangserhebung.
Stichtag für diese sind die Bauvorhaben, die bis 31.12. eines Jahres bei der Gemeinde eingereicht werden.
Die Baustatistik ist wie folgt aufgeliedert:
- Bauschein-Nr./AZ.
- Anschrift des Bauherren
- Lage des Baugrundstücks
- Art des Gebäudes
- Bauzustand im Vorjahr
-noch nicht begonnen
-begonnen aber nicht unter Dach
-unter Dach (Rohbau)
-Genehmigung erloschen - Baufertigstellung
-Monat und Jahr
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Führung des Baubuches
Die Gemeinde Grafling führt das sog. Bauplan-Verzeichnis in dem die gesamte Bautätigkeit in der Gemeinde dokumentiert wird.
Das Baubuch wird benötigt:
- um dem Bauherrn mitteilen zu können, wo sich der Bauplan derzeit befindet
- für die Baustatistik
- für das Faltblatt der Bürgerversammlung
Folgende Eintragungen werden im Bauplan-Verzeichnis vorgenommen:
- Vor- u. Zuname
- Bauort u. Fl.Nr., Gemarkung, Ortsteil
- genaue Bezeichnung des Bauvorhabens
- Vorlage am Landratsamt Deggendorf -Bauamt-
- Baugenehmigungs-Numer und Datum
- Eingangsdatum Gemeindeverwaltung
- Zugeteilte Hausnummer
- Berechnung der KAG-Geschossflächen für Wasser und Kanal
Baugenehmigungs- u. Freistellungsverfahren
Notwendige Unterlagen:
- Antrag auf Genehmigungsfreistellung
- Baubeschreibung
- Lageplan
- Bauzeichnungen
Gemeindl. Einvernehmen nach dem BauGB
Das gemeindliche Einvernehmen erfüllt der Gemeinderat in einer öffentlichen Sitzung.
Örtliche Bauvorschriften
Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers:
Vergabeangelegenheiten
Für Sie zuständig
Name | Telefon | Handy | |
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Werner
Nagl
Geschäftsleiter
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0991 29036-16 | werner.nagl@grafling.de | werner.nagl@grafling.bayern.de |
Vorbehandlung der Bauanträge
Die eingereichten Bauanträge werden nach einem Prüfungsschema des Landratsamtes abgeglichen.
Unter den PDF-Dateien Prüfbogen Vorbescheid und Prüfbogen Bauantrag können Sie vorab bereits die Vollständigkeit kontrollieren.
Es können nur vollständige Bauanträge bearbeitet werden.
Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers:
Formulare & Merkblätter
Außenbereichssatzungen gem. § 35 Abs. 6 BauGB
Für Sie zuständig
Name | Telefon | Handy | |
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Werner
Nagl
Geschäftsleiter
|
0991 29036-16 | werner.nagl@grafling.de | werner.nagl@grafling.bayern.de |
Daniela
Karl
Sachbearbeiterin
|
0991 29036-12 | daniela.karl@grafling.de | daniela.karl@grafling.bayern.de |
Verena
Schwarz
Sachbearbeiterin
|
0991 29036-12 | verena.schwarz@grafling.de | verena.schwarz@grafling.bayern.de |
Flächennutzungspläne
Für Sie zuständig
Name | Telefon | Handy | |
---|---|---|---|
Werner
Nagl
Geschäftsleiter
|
0991 29036-16 | werner.nagl@grafling.de | werner.nagl@grafling.bayern.de |
Daniela
Karl
Sachbearbeiterin
|
0991 29036-12 | daniela.karl@grafling.de | daniela.karl@grafling.bayern.de |
Verena
Schwarz
Sachbearbeiterin
|
0991 29036-12 | verena.schwarz@grafling.de | verena.schwarz@grafling.bayern.de |
Durchführung des Förderverfahrens für den Bau von Kleinkläranlagen
Weitere Informationen erhalten Sie unter: KKA-Portal
Formulare & Merkblätter
Klärgrubenleerung
Leerungen erfolgen durch Herrn Georg Scheifl, Plattling
Scheifl Rainer
Für Sie zuständig
Name | Telefon | Handy | |
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Diana
Jakob
Sachbearbeiterin
|
0991 29036-18 | diana.jakob@grafling.de | diana.jakob@grafling.de |
Hausnummern
- Vergabe
Die Hausnummern werden nach geltender Satzung von der Gemeinde Grafling vergeben.
- Schilder
Der Bauherr beantragt bei der Gemeindeverwaltung seine Hausnummer. Das Schild wird vom zuständigen Sachbearbeiter bestellt und kann dann im Rathaus abgeholt werden.
Entstehende Kosten:
Schild 20,00 EUR
Vermessungen
Vermessungen werden vom Vermessungsamt Landau a.d. Isar
-Außenstelle Deggendorf- durchgeführt.
Diese erreichen Sie unter
Telefonnummer: 0991 37013-0
Telefaxnummer: 0991 3701366
e-Mail: poststelle-deg@va-lan.bayern.de
Homepage: www.vermessungsamt-landau.de
Benötigen Sie Grenzsteine?
Diese können Sie bei uns käuflich erwerben.
Entstehende Kosten:
Je Grenzstein 7,00 EUR